Beglaubigte Übersetzungen (gerichtlich beglaubigte Übersetzungen, amtliche Übersetzungen, bestätigte Übersetzungen, bescheinigte Übersetzungen)
● sog. "beglaubigte Übersetzungen" oder "gerichtlich beglaubigte Übersetzungen" erstellen wir in den Sprachen Englisch, Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Ungarisch, Polnisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Rumänisch, Dänisch, Kroatisch und Griechisch.
● Beglaubigte Übersetzungen von kleinem Umfang (Geburtsurkunden und Trauscheine, Strafregister- oder Handelsregisterauszüge, kurze Verträge, Vollmachten, andere juristische Übersetzungen usw.) im Umfang bis 3 Seiten ins und aus dem Englischen, Deutschen, Französischen, Russischen und Ukrainischen führen wir bis zum folgenden Tag ohne Expresszuschlag aus.
● Die Preise (mit Mausklick Preisliste öffnen) für beglaubigte Übersetzungen.
Beglaubigte Übersetzungen in den gängigen Sprachen erhalten Sie so bei uns im Büro in der Ohradní 65, Praha 4 für den günstigen Preis von 390 CZK/NS einschließlich der amtlichen Beglaubigung der Übersetzung.
WICHTIGE HINWEISE ZU DEN BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNGEN
Die zur beglaubigten Übersetzung vorgelegte Urkunde wird nach der Übersetzung fester Bestandteil der gehefteten Übersetzung – Ihre Urkunde wird mit dem Übersetzungstext und der Beglaubigungsklausel dauerhaft mit Schnur und Siegel verbunden (wie beim Notar). Die geheftete Übersetzung wird dann für ihren Bestimmungszweck als Ganzes mitsamt der übersetzten Urkunde abgegeben. Die übersetzte Urkunde kann nicht aus diesem Heft entfernt werden, ohne dass die Übersetzung dadurch ungültig wird. Wenn Sie also Ihre zur beglaubigten Übersetzung vorgelegte Urkunde (Geburtsurkunde, Zeugnis, Trauschein usw.) nicht unwiederbringlich verlieren wollen, empfehlen wir Ihnen, sich noch vor Bestellung der beglaubigten Übersetzung eine beglaubigte Kopie zu beschaffen (bei der Post, beim Notar, auf dem Standesamt), diese zur Übersetzung vorzulegen und das Original sorgfältig aufzubewahren! Ist die Urkunde jedoch mit einer Apostille versehen, so ist für eine beglaubigte Übersetzung fast immer das Original zu verwenden und nicht eine beglaubigte Kopie.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN BEI UNS IM BÜRO
Kommen Sie während der Geschäftszeiten unseres Büros zu uns in die Ohradní 65, Prag 4 mit dem Original oder einer beglaubigte Kopie und holen Sie dann zum vereinbarten Termin die fertige beglaubigte Übersetzung ab. Bezahlen können Sie in bar bei Übernahme des Auftrags oder nach vorhergehender Vereinbarung per Banküberweisung vor Abholen des Auftrags. Kredit- oder Debitkarten werden von uns vorerst nicht akzeptiert.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN PER MAIL
Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung nicht in Papierform abgeben müssen (und die Übersetzung an den betreffenden Zielort – Schule, Botschaft u.ä. – elektronisch senden), können Sie uns per Mail eine Scankopie der Urkunde in gut lesbarer Qualität zusenden und wir schicken Ihnen nach Erstellen der Übersetzung wiederum per Mail eine Scankopie des gehefteten Ganzen (Original, Übersetzung und Beglaubigungsklausel) zu. So sparen sie 2 Fahrten zu uns ins Büro. Den gehefteten Papierausdruck, der bei der Ausfertigung der Übersetzung entsteht, hinterlegen wir bei uns, falls Sie ihn später abholen möchten, oder schreddern ihn auf Ihren Wunsch. Typische Beispiele sind die gerichtlich beglaubigte Übersetzung eines Strafregisterauszugs, den z. B. die kanadische Botschaft in elektronischer Form akzeptiert, oder verschiedene Zertifikate von Lieferanten für ihre Kunden, wobei das Original oft überhaupt nicht mehr in Papierform vorhanden ist und die beglaubigte Übersetzung von einem Ausdruck aus dem PDF-Format erstellt wird.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN PER POST
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung und haben es weit zu uns? Macht nichts, schicken Sie uns Ihre Urkunden (notariell beglaubigten Kopien) zur Übersetzung auf dem Postweg (an unser Büro in der Ohradní 65, Praha 4)! Die ausgefertigte beglaubigte Übersetzung senden wir Ihnen zurück an die von Ihnen gewünschte Adresse. Bezahlen können Sie vor Absenden Ihrer Urkunde per Banküberweisung auf unser Konto, oder per Nachnahme. Bei Versenden der gehefteten beglaubigten Übersetzung per Einschreiben berechnen wir innerhalb von Tschechien eine Porto- und Verpackungsgebühr in Höhe von 80 CZK. Wünschen Sie ein Versenden der fertigen beglaubigten Übersetzung per Nachnahme, so berechnen wir innerhalb von Tschechien eine Gesamtgebühr von 100 CZK.
ALLGEMEIN ÜBER BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
● Beglaubigte Übersetzungen erfüllen die Bedingungen zum Vorlegen von Dokumenten für den amtlichen Bedarf, gewährleisten aber auch, dass z. B. die Übersetzung eines Geschäftsvertrages oder eines anderen rechtlich bindenden Dokuments wortwörtlich mit dem Original übereinstimmt, was eventuellen Schäden vorbeugt, die sich aus ungenauen Übersetzungen ergeben können.
● Diese beglaubigten Übersetzungen, oft nennt man sie auch gerichtlich beglaubigte Übersetzungen, amtliche Übersetzungen, bestätigte Übersetzungen oder bescheinigte Übersetzungen, sind Übersetzungen, die von einem öffentlich beeidigten Übersetzer erstellt werden und für den Bedarf von Gerichten, Behörden, staatlichen Einrichtungen, Unternehmen im Geschäftsverkehr, aber auch von Bürgern beim Nachweis der verschiedensten Sachverhalte in auf Tschechisch oder in einer Fremdsprache abgefassten Urkunden dienen, und zwar sowohl in der Tschechischen Republik als auch in anderen Staaten. Die beeidigten Übersetzer werden öffentlich bestellt nach dem einschlägigen Gesetz Nr. 36/1967 Sb. über die Sachverständigen und Dolmetscher sowie nach der Verordnung des Justizministeriums Nr. 37/1967 Sb. zur Durchführung des Gesetzes über die Sachverständigen und Dolmetscher. Die beeidigten Übersetzer sind zur Schweigsamkeit über alle Sachverhalte verpflichtet, von denen sie bei amtlichen Übersetzungen oder beim amtlichen Dolmetschen erfahren haben.
● Die geheftete beglaubigte Übersetzung besteht stets aus der Originalurkunde in der betreffenden Sprache (oder ihrer notariell beglaubigten Kopie), ferner aus der eigentlichen Übersetzung und dann aus der Übersetzungsklausel des beeidigten Übersetzers, die mit einem amtlichen Rundstempel versehen ist, der bestätigt, dass die beglaubigte Übersetzung wortwörtlich mit dem Original (oder seiner notariell beglaubigten Kopie) übereinstimmt. Diese gesamte geheftete beglaubigte Übersetzung ist wie beim Notar mit Siegel und Schnur verbunden und versiegelt.
● Beglaubigte Übersetzungen können zu jedem Typ von Originalurkunden oder deren beglaubigten Kopien angefertigt werden, gegebenenfalls auch zum Ausdruck z. B. aus dem PDF-Format, wenn es kein Original in Papierform gibt.
Beglaubigte Übersetzungen werden am häufigsten zu folgenden Urkundenarten erstellt, siehe weiter unten.
Angegeben sind die annähernden üblichen Preise für Übersetzungen aus dem oder ins Englische und Deutsche für die gesamte Urkunde. Der Preis hängt von der Anzahl der Beglaubigungsstempel und sonstigen Stempel usw. ab. Den Umfang berechnen wir stets genau nach der Anzahl der Anschläge des erstellten Textes.
Geburtsurkunden |
390 CZK |
Diplome (ohne Anhänge) |
390 CZK |
Zeugnisse |
590 CZK |
Gewerbescheine |
390 CZK |
Trauscheine |
390 CZK |
Strafregisterauszüge |
390 CZK |
Sterbeurkunden |
390 CZK |
Bestätigungen der Schuldenfreiheit |
390 CZK |
● Qualität – wir sind zertifiziert (TÜV) nach der Norm ČSN EN ISO 9001:2016 und respektieren die Norm ČSN EN 15038 für Übersetzungsdienste
● günstige Preise - Übersetzungen ins Englische, Deutsche und Russische jetzt nicht ab, sondern für 280 CZK/NS einschließlich xls und ppt Dateien.
● individuelle Behandlung der Kunden, Flexibilität und kurze Liefertermine (auch für beglaubigte Übersetzungen ins und aus dem Deutschen, Englischen und Russischen)
● Mengenrabatte für Stammkunden unserer Übersetzungsagentur
● Rechnungsstellung auch ohne MwSt.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung oder Korrektur mit unserem Online-Formular oder traditionell per E-Mail !