Motto: Der Sinn unserer Arbeit ist nicht nur, Übersetzungsleistungen zu erbringen. Wir wollen unseren Kunden Lösungen liefern, die ihnen Nutzen bringen. Unsere Übersetzungsagentur ist bekannt für ihre Flexibilität und ihr Interesse für die Bedürfnisse des Kunden. Wir führen die Projekte bis zum erfolgreichen Ende, erfüllen unsere Versprechen und ein gegebenes Wort verpflichtet uns. Wir machen unsere Arbeit so, dass wir auf sie stolz sein können.

Bedingungen


Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
Die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen durch unsere Agentur richten sich nach dem tschechischen Handelsgesetzbuch.
Sämtliche in einem Auftrag enthaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Bei Wunsch kann ein Geheimhaltungsvertrag (NDA) geschlossen werden.
Den Umfang der Aufträge stellen wir in Normseiten (NS) in Rechnung, wobei 1 NS als 1800 Anschläge (30 Zeilen zu 60 Anschlägen) definiert ist.
Unsere übliche Übersetzungskapazität beträgt 6 - 8 NS pro Werktag des Übersetzers und pro Auftrag.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gültig seit dem 1.12.2012
EKO Překlady s.r.o.
mit Sitz: Praha 4, Podolí, Kubištova 4/1100, PLZ 140 00
Ident.-Nr.: 275 73 834, USt-IdNr.: CZ27573834
www.ekopreklady.cz
(im Folgenden nur „Unternehmer“)

Artikel 1
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die detaillierte Regelung der Rechte und Pflichten der mit der Handelsgesellschaft EKO Překlady s.r.o. in Rechtsverhältnisse tretenden Vertragsparteien, und zwar hinsichtlich der Übersetzungsdienste, die vermittels der Internetseiten www.ekopreklady.cz (im Folgenden nur „Website“) angeboten werden, und zwar zu den zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung des Bestellers an den Unternehmer auf den Internetseiten angebotenen Preisen. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes vermittels der Website des Unternehmers oder vermittels elektronischer Kommunikation mit der Handelsgesellschaft EKO Překlady s.r.o. geschlossenen Werkvertrags.

Artikel 2
Bestellung
2.1 Das Angebot der EKO Překlady s.r.o. zum Abschluss eines Werkvertrags wird auf den von der EKO Překlady s.r.o. betriebenen Internetseiten ausgestellt, wo das konkrete Angebot der Übersetzungsdienste nach Art und Preis sowie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen veröffentlicht werden, die als untrennbarer Bestandteil des Werkvertrags zu dessen Inhalt gehören. Der Werkvertrag zwischen EKO Překlady s.r.o. als Unternehmer einerseits und dem Besteller andererseits wird im Augenblick der Auftragsbestätigung durch den Unternehmer auf den Internetseiten oder vermittels einer E-Mail geschlossen. Die Auftragsbestätigung wird als dem Besteller zugestellt angesehen, wenn sie an die vom Besteller beim Erstellen der elektronischen Bestellung angegebene E-Mail-Adresse abgesendet wird, und zwar mit dem Absendetag der Bestätigung.
2.2 Die bestätigte Bestellung der Leistungen (elektronisch oder in Papierform) wird als bindender Abschluss eines Werkvertrags angesehen. Der Werklohn wird grundsätzlich nach dem Umfang des Werks als Anzahl Normseiten (NS) oder nach den tatsächlich aufgewendeten Zeiteinheiten bei Dolmetscherdiensten bestimmt, und zwar nach Anhang Nr. 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (Preisliste). Ausschlaggebend für den endgültigen Preis ist der tatsächliche Umfang des gelieferten Werks in der Zielsprache. Der in der Auftragsbestätigung vom Unternehmer genannte Betrag ist nur ein annähernder Betrag, und kann ca. +/- 20% vom Werklohn je nach Sprache abweichen.
2.3 Unter elektronischer Kommunikation im Sinn dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen wird jede Kommunikation vermittels der Website, E-Mail oder auf andere entsprechende Weise über ein Datennetz verstanden.
2.4 Unter einer Normseite (NS) im Sinn dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Preisliste (Anhang Nr. 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) werden 1800 Anschläge einschließlich Leerzeichen (30 Zeilen zu je 60 Anschlägen) verstanden.
2.5 Urheberrechte zur Übersetzung: die Urheberrechte zur Übersetzung gehen auf den Besteller der Übersetzung über, der Besteller ist berechtigt, über die Übersetzung völlig frei zu verfügen und der Unternehmer (die Agentur) verzichtet ausdrücklich auf alle Ansprüche auf sie. Der Unternehmer geht stets davon aus, dass der Besteller (Kunde) Inhaber der Urheberrechte zum zu übersetzenden Text ist und der Unternehmer haftet nicht für eine eventuelle Verletzung der Urheberrechte Dritter.

Artikel 3
Preise der Übersetzungsdienste und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise der Übersetzungs- und Dolmetscherdienste werden nach der geltenden Preisliste des Unternehmers bestimmt, die den Anhang Nr. 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden. Die Preise können auch vertraglich angeboten und bestimmt werden.
3.2 Die in der Preisliste, die den Anhang Nr. 1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bildet, genannten Preise verstehen sich ohne MwSt. Der Unternehmer ist berechtigt, zum Preis der Leistungen auch MwSt. in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
3.3 Der Besteller verpflichtet sich, den Preis für das ausgeführte Werk dem Unternehmer zu bezahlen, und zwar aufgrund einer ordnungsgemäß in elektronischer Form oder Urkundenform ausgestellten Rechnung, die dem Besteller gemeinsam mit dem übergebenen Werk zugesandt wird. Die derart ausgestellte Rechnung ist frühestens am 14. Tag ab ihrem Ausstellungstag fällig, nach Vereinbarung kann die Fälligkeit verlängert werden.
3.4 Der Tag der Bezahlung des Preises der Dienstleistungen ist der Tag der Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Unternehmers.
3.5 Erhebt der Besteller nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zustellung der die Abrechnung der Leistungen enthaltenden Rechnung (ob nun in elektronischer Form oder Urkundenform) Einspruch gegen den in Rechnung gestellten Preis der Übersetzungs- und/oder Dolmetscherdienste, so wird der Rechnungsbetrag als vom Besteller nach Grund und Höhe anerkannt angesehen.
3.6 Der Unternehmer ist bei einem voraussichtlichen Werklohn von über 10 000 CZK berechtigt, vom Besteller eine angemessene Anzahlung zu fordern, die 50 % vom Werklohn mit MwSt. nicht überschreitet.
3.7 Gerät der Besteller in Verzug mit der Bezahlung des Werklohns oder eines Teils von ihm, so ist der Unternehmer berechtigt, dem Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % von dem Schuldbetrag zu berechnen, mit dessen Bezahlung der Besteller in Verzug ist, und zwar für jeden wenn auch nur angebrochenen Verzugstag.

Artikel 4
Werkerstellung und Werkübergabe, Mängelhaftung, Mängelrügen
4.1 Enthält der zur Übersetzung bestimmte Text spezifische Fachausdrücke oder eine spezielle Firmenterminologie, oder weniger bekannte oder kundenspezifische Abkürzungen, so ist der Kunde verpflichtet, der Agentur eine Liste der entsprechenden Ausdrücke in der gewünschten Übersetzungssprache zu übergeben und gegebenenfalls Hilfsunterlagen mit abgestimmter Terminologie zur Verfügung zu stellen oder die Konsultation dieser Terminologie mit einem konkreten Mitarbeiter zu ermöglichen. Wird dies nicht erfüllt, so kann eine eventuelle Mängelrüge wegen Unrichtigkeit der verwendeten Terminologie nicht berücksichtigt werden.
4.2 Das Werk wird normalerweise in den Formaten Microsoft Word, Microsoft Excel, Microsoft Power Point oder PDF erstellt und übergeben. Ein anderes Format (z. B. HTML – Internetseiten, direkte Übersetzung im Redaktionssystem einer Website usw.) sind nur nach vorhergehender Vereinbarung und zu im Voraus in einer E-Mail abgestimmten Bedingungen möglich.
4.3 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Unternehmer durch die Werkerstellung dem Besteller keinen Schaden von größerem Umfang zufügen kann als der Rechnungsbetrag für das bestellte Werk – also der vereinbarte Werklohn mit MwSt. Der Unternehmer haftet für die Richtigkeit der Übersetzung und für die Richtigkeit der Preiskalkulation nur bis zur Höhe des Werklohns für die Übersetzung oder Korrektur (des Auftrags). Der Unternehmer haftet nicht für dem Besteller durch Schuld des Bestellers entstehende Folgeschäden (unleserlicher Text, Text von geringer Qualität hinsichtlich Bedeutung oder Sprachqualität, unklare und doppelsinnige Formulierungen u.ä.).
4.4 Das Werk des Unternehmers wird elektronisch übergeben an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder schriftlich vermittels eines Postzustelldienstes. Mit dem dem Tag der Absendung des Werks an die vom Besteller in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder an die Anschrift des Sitzes, die Geschäftsadresse oder den in der Bestellung angegebenen ständigen Wohnsitz des Bestellers folgenden Tag wird das Werk als ordnungsgemäß übergeben angesehen. Dolmetscherdienste werden als im Augenblick ihrer Beendigung als übergeben angesehen, worüber der Dolmetscher mit dem Besteller ein Protokoll über die Ausführung von Dolmetscherdiensten aufsetzt, das ebenfalls den Zeitraum enthält, in dem die Dolmetscherdienste erbracht wurden.
4.5 Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich nach Werkübergabe, spätestens 7 Tage nach Absenden des Werks an die E-Mail-Adresse oder Anschrift des Bestellers das Werk zu prüfen und den Unternehmer über eventuelle Mängel in Kenntnis zu setzen. Unter Mängeln werden in diesem Fall konkrete Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Umfang, Ausführung oder Qualität verstanden. Mängelrügen sind schriftlich und unverzüglich zu erheben, nachdem die Mängel festgestellt wurden, dabei sind diese Mängel genau zu bezeichnen und der Besteller hat vorzuschlagen, auf welche Weise die Mängel zu erledigen sind. Der Unternehmer beurteilt den Charakter der Mängel und sorgt, sofern dies erforderlich ist, für eine unabhängige Beurteilung (durch einen beeideten Dolmetscher) und entscheidet aufgrund dieser Feststellungen über die Art der Erledigung der Mängelrüge (angemessener Nachlass vom Werklohn und/oder Berichtigung).

Artikel 5
Besondere Bestimmungen für Verbraucherverträge
5.1 Dieser Artikel enthält besondere Verbraucherbestimmungen, die nur für in den §§ 52 ff. Bürgerliches Gesetzbuch spezifizierten Verträgen verwendet werden und wirksam sind, wobei diese Verträge zwischen dem Unternehmer einerseits und einem Verbraucher andererseits durch Mittel der Fernübertragung geschlossen werden.
5.2 Die Angaben zur Identifizierung des Unternehmers sind im Kopf dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen angegeben.
5.3 Bezeichnung und allgemeine Charakteristik sowie die Preise der Leistungen mitsamt MwSt. sind in Anhang Nr. 1 dieser unter www.ekopreklady.cz veröffentlichten Allgemeinen Vertragsbedingungen angegeben.
5.4 Lieferart – elektronisch, vermittels eines Postzustelldienstes oder persönlich (bei Dolmetscherdiensten). Der Preis der Leistungen ist aufgrund einer Rechnung mit mindestens 7 Tagen Fälligkeit nach ihrer Ausstellung zu bezahlen.
5.5 Auf mit dem Unternehmer nach diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossene Verträge werden nicht die Bestimmungen über das Recht des Verbrauchers angewandt, vom Vertrag im Sinn von § 53 Abs. 7 Bürgerliches Gesetzbuch zurückzutreten, und zwar in Hinblick auf § 53 Abs. 8 Buchst. c) Bürgerliches Gesetzbuch.

Artikel 6
Schlussbestimmungen
6.1 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ungültig, unwirksam oder unvollstreckbar wird, so bleiben die Gültigkeit, Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, gegenseitig dabei zusammenzuwirken, dass die ungültige, unwirksame oder unvollstreckbare Bestimmung durch eine solche gültige, wirksame und vollstreckbare Bestimmung ersetzt wird, die in möglichst hohem Maß den die ungültige, unwirksame oder unvollstreckbare Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck beibehält. Dies gilt auch für den Fall einer Vertragslücke.
6.2 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes vermittels der Website www.ekopreklady.cz oder vermittels von E-Mail-Bestellungen mit der Handelsgesellschaft EKO Překlady s.r.o. geschlossenen Werkvertrags.
6.3 Bei Zusendung einer elektronischen Nachricht wird diese Nachricht am nach Absenden der elektronischen Nachricht folgenden Tag als der anderen Partei zugestellt angesehen, sofern nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei Zusendung einer Nachricht vermittels eines Postzustelldienstes wird diese Nachricht am Dritten Tag nach ihrem Absenden als zugestellt angesehen.
6.4 Sämtliche aus den Verträgen zwischen den Parteien entstandenen Streitigkeiten werden vor den allgemeinen Gerichten beigelegt.
6.5 Die Werkverträge werden nach dem Handelsgesetzbuch Nr. 513/1991 Sb. geschlossen.
6.6 Die Rechte und Pflichten aus den einzelnen Verträgen, auf die sich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen beziehen, gehen auch auf eventuelle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.

Prag, am 1.12.2012
Veröffentlicht am 1.12.2012 unter www.ekopreklady.cz

Ing. Pavel Skramuský
Geschäftsführer der
EKO Překlady s.r.o.

ANHANG Nr. 1 DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN DER EKO Překlady s.r.o.

DER ANHANG BESTEHT AUS DER PREISLISTE


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